Passivrauch-Bestimmungen in der EU & Europa

Immer mehr Länder in Europa schreiben einen vollständigen Schutz vor Passivrauchen vor. Das heisst, der Schutz gilt grundsätzlich für alle öffentlich zugänglichen geschlossenen Räume einschliesslich Verkehrsmitteln und für alle geschlossenen Räume am Arbeitsplatz. Werden Rauchräume zugelassen, wie in Frankreich und Italien, sind strenge Auflagen einzuhalten.

Die Schweiz gehört noch nicht zu diesen Ländern. Denn das "Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen" gestattet das Rauchen an Einzelarbeitsplätzen und erlaubt Rauchbetriebe im Gastgewerbe.

Land in Kraft seit
Irland März 2004
Norwegen Juni 2004
Malta Oktober 2004
Schweden Juli 2005
Italien Oktober 2005
Schottland März 2006
Wales April 2007
Nordirland April 2007
Island Juni 2007
Estland Juni 2007
England Juli 2007
Finnland Juli 2007
Slowenien August 2007
Frankreich Januar 2008
Litauen Januar 2008
Türkei Juli 2009
Spanien Januar 2011
Belgien Juli 2011

Europäische Empfehlung

Die Europäische Kommission hat im Juni 2009 alle Mitgliedstaaten aufgerufen, bis November 2012 rechtliche Massnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Tabakrauch zu treffen. Mit dieser Empfehlung will die Kommission die Umsetzung der entsprechenden Forderungen aus der WHO-Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle beschleunigen.

Die Mitgliedstaaten sollen ihre Bürgerinnen und Bürger wirksam vor Tabakrauch schützen

  • in geschlossenen Räumen am Arbeitsplatz,
  • in geschlossenen öffentlichen Räumen,
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • gegebenenfalls an anderen öffentlich zugänglichen Orten.

Ebenso sollen die Mitgliedstaaten die Belastung durch Tabakrauch von Kindern und Jugendlichen verringern. Ausserdem befürwortet die Europäische Kommission flankierende Massnahmen. Dazu zählt sie unter anderem

  • wirksame Massnahmen zur Förderung des Rauchstopps,
  • Warnhinweise mit Text und Bild sowie Informationen über Unterstützungshilfen zum Rauchstopp auf den Verpackungen von Tabakwaren.

Auf EU-Ebene ist ein Netzwerk zu errichten, um die Zusammenarbeit unter den nationalen Anlaufstellen für Tabakprävention und -kontrolle zu stärken. Der zuständige europäische Ministerrat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz hat diese Empfehlung am 30. November 2009 diskussionslos angenommen.

Im Februar 2013 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen bis November 2012:

  • Alle Mitgliedstaaten haben Massnahmen zum Schutz vor Passivrauchen ergriffen. Doch weichen diese von Staat zu Staat stark voneinander ab. Die strengsten Massnahmen haben Bulgarien, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Malta, Spanien und Ungarn erlassen.
  • In einigen Mitgliedstaaten macht die Umsetzung Probleme. Besonders schwierig ist die Umsetzung von Gesetzen, die Ausnahmen zulassen. Dies betrifft in erster Linie die Ausnahmeregelungen im Gastgewerbe.
  • Die Gesetze zum Schutz vor Passivrauchen wirken sich unmittelbar positiv auf die Gesundheit der Bevölkerung aus. Vor allem geht die Anzahl von Herzinfarkten zurück und die Gesundheit der Atemwege verbessert sich.

Quellen

Europäische Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Gesundheitswesen, Tabak, Smoke-free environments http://ec.europa.eu/health/tobacco/smoke-free_environments/index_en.html

Stand: April 2020