Passivrauch-Bestimmungen weltweit

Die internationale Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle der Weltgesundheitsorganisation WHO fordert wirksame Massnahmen zum Schutz vor Passivrauchen. 2012 waren erst sechs Prozent der Weltbevölkerung umfassend vor Tabakrauch geschützt.

Die WHO-Mitgliedstaaten haben mit Annahme der Rahmenkonvention 2003 bestätigt: Passivrauchen verursacht Tod, Krankheit und Invalidität. Gemäss Artikel 8 müssen folglich Arbeitsplätze in Innenräumen, öffentliche Verkehrsmittel, öffentlich zugängliche Innenräume und gegebenenfalls andere öffentliche Orte rauchfrei sein. Dazu werden wirksame Massnahmen gefordert.

Richtlinien

2007 beschlossen die Vertragsparteien zu Artikel 8 der Konvention zusätzlich ausführliche "Richtlinien zum Schutz vor Tabakrauchexposition".

  • Der erste Grundsatz hält fest, dass nur hundertprozentig rauchfreie Innenräume einen wirksamen Schutz ermöglichen. Andere Massnahmen wie Lüftungsanlagen oder Rauchzonen sind erwiesenermassen unwirksam.
  • Der zweite Grundsatz verlangt, dass alle Menschen vor Passivrauchen zu schützen sind. Alle Arbeitsplätze in Innenräumen und alle öffentlich zugänglichen Innenräume müssen rauchfrei sein. Folglich dürfen Arbeitnehmende weder in Rauchräumen noch in Rauchbetrieben beschäftigt werden.
  • Der dritte Grundsatz unterstreicht, dass Gesetze notwendig sind für den Schutz vor Passivrauchen. Die gesetzlichen Regelungen sollen einfach, klar verständlich und durchsetzbar sein. Freiwillige Selbstbeschränkungen, wie von der Tabakindustrie bevorzugt, haben sich nachweislich wiederholt als unwirksam herausgestellt.

Die Schweiz unterzeichnete 2004 die Konvention. Der Bundesrat drückte damit seinen politischen Willen aus, die Forderungen der Vereinbarung auch in der Schweiz umzusetzen. Aber das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen erlaubt Rauchräume, in der Gastronomie sogar Rauchräume mit Bedienung und Rauchbetriebe. Das Bundesgesetz versagt also bei der Umsetzung der Rahmenkonvention und der dazugehörigen Richtlinien.

Überblick

2014 lebten 18 Prozent der Weltbevölkerung in Ländern mit Gesetzen für einen vollständigen Schutz vor Passivrauchen.

Einen vollständigen Schutz (in allen acht erfassten öffentlichen Bereichen) erreichten

  • 27 Prozent der Länder mit hohem Einkommen,
  • 28 Prozent der Länder mit mittlerem Einkommen,
  • 12 Prozent der Länder mit tiefem Einkommen.

Einen lückenhaften Schutz (in zwei von acht öffentlichen Bereichen) hatten

  • 36 Prozent der Länder mit hohem Einkommen,
  • 30 Prozent der Länder mit mittlerem Einkommen,
  • 53 der Länder mit tiefem Einkommen.

Inwieweit werden die erlassenen Gesetze tatsächlich eingehalten? Schon 2008 kam die Weltgesundheitsorganisation zu folgendem Schluss: Nur Gesetze ohne Ausnahmen und mit einer wirksamen Umsetzung schützen die Bevölkerung tatsächlich vor Passivrauchen. Ausnahmen hingegen erschweren die Umsetzung und kompromittieren die Wirksamkeit der Gesetze.

Quellen

WHO Framework Convention on Tobacco Control FCTC, Guidelines for implementation of Article 8 on the protection from exposure to tobacco smoke, www.who.int/fctc/treaty_instruments/en.
World Health Organisation, WHO Report on the Global Tobacco Epidemic, 2015 www.who.int/tobacco/global_report/en